Ganz gleich ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeberinteressen, wir vertreten beide Seiten. Und das ist auch gut so, da man dann beide Seiten kennt. Egal ob es um die Gestaltung von Arbeitsverträgen, das Prüfen von Zeugnissen oder eine Kündigungsschutzklage geht. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht steht Ihnen RA Sandhoff zur Seite. Dieser hat bereits seit Anfang des Studiums das Wahlfach Arbeitsrecht und dieses auch während Referendariat und beruflichem Einstieg vertieft. Wann immer er angefragt wurde, war RA Sandhoff auch als Dozent tätig, so für die FH Wolfenbüttel, die SRH Heidelberg und die DHBW Mannheim.
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